08.05.2021 I Der Berliner Mietspiegel 2021 tritt in Kraft
Da die Berliner Mietobergrenze vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde und der Mietindex von 2019 diesen Monat nicht mehr gültig ist, hat das Senatsministerium für Stadtentwicklung und Wohnungsbau ihn auf der Grundlage des ermittelten Preisindex für Lebenshaltungskosten aktualisieren lassen vom Statistischen Bundesamt. Dies führt zu einer Mieterhöhung von 1,1% für den Mietindex 2021.
Die Wohnungsmieten in Berlin stiegen von durchschnittlich 6,72 €/m² auf 6,79 €/m². Die Tatsache, dass der inzwischen in Kraft getretene Mietspiegel 2021 nicht wie bei einem qualifizierten Mietspiegel üblich auf der Grundlage erhobener Mietdaten erstellt wurde, sondern erstmals als Index-Mietspiegel, ist auf den bisher in Berlin geltenden Mietendeckel begründet: "Da zu Beginn der Arbeiten am neuen Mietspiegel der Mietendeckel als wirksames Gesetz angesehen wurde, nach dem die betroffenen Wohnungen nicht in den Mietspiegel einbezogen werden durften, konnte der neue Mietspiegel 2021 nicht wie bisher auf Basis erhobener Daten erstellt werden", erklärt Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke). Deshalb wurden die Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuchs genutzt und den qualifizierte Mietspiegel von 2019 als Index-Mietspiegel aktualisiert.